Vereins Info

Vereins Info

Informationen für Vereine und gemeinnützige Organisationen

Die hier veröffentlichten Informationen stammen aus verschiedenen Quellen.

Unter www.vereinsknowhow.de können interessante Themen rund um das Vereinsleben nachgelesen werden. Vereinsknowhow gibt von Zeit zu Zeit Vereinsbriefe heraus und stellt Mustervorlagen sowie Leitfäden für Vereine zur Verfügung. Die Unterlagen sind hier zu finden.

Laut Brief 466 haben ausgeschiedene Mitglieder keinen Anspruch auf Löschung ihrer Daten im Vereinsregister. Dem Brief 467 ist zu entnehmen, dass seit dem 30. Januar das Zuwendungsempfängerregister für die öffentliche Nutzung freigeschaltet ist. Es erlaubt nicht nur die Suche nach einzelnen Organisationen, sondern listet auch alle eingetragenen Spendenorganisationen nach Ort und/oder gemeinnützigen Zwecken auf. Laut Brief 468 soll die schriftliche Beschlussfassung im Verein vereinfacht werden. Dazu gibt es einen Referentenentwurf, wonach § 32 BGB geändert werden soll mit dem sog. neuen „Bürokratieentlastungsgesetz“. Der Brief 469 ist für uns weniger interessant. Der Brief 470 beschäftigt sich mit "Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung und Eventualeinberufung".

Neu sind die Briefe 471 und 472. Beim Brief 471 geht es unter Punkt 2 um das Thema "Förderung für Vereinswebsites". Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ können gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen ihre Vereinswebsites mit bis zu 2.500 € fördern lassen. Ziel des Programms ist es, das Ehrenamt in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken. Der Brief 472 ist weniger interessant.

Der Brief 473 enthält diese Themen:

1. Ehrenamtsfreibetrag: Herkunft der Vergütung spielt keine Rolle
2. Mitgliederversammlung: alternative Einladungsformen sind zulässig
3. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung soll abgeschafft werden.
 
Der Brief 474 hat dies zum Inhalt:

1. E-Rechnung im Verein – erste Hinweise der Finanzverwaltung
2. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Kein Handlungsbedarf für Vereine
3. Stellungnahmen zur Tagespolitik sollen gemeinnützigkeitsunschädlich sein
 
Die Vorschriften zu E-Rechnung – so das FinMin Mecklenburg-Vorpommern – gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen.


Hinweise und Informationen von vereinswelt.de und dem VNR-Verlag in Bonn können hier eingesehen werden.


Für Vereine - so auch die Bezirksvereine der Kehlkpfoperierten - in unserem Lande ist die hier einsehbare "Informationsbroschüre für eingetragene Vereine", die vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern 2020 herausgegeben wurde, empfehlenswert. Sie enthält alle wichtigen Unterlagen rund um das Vereinsleben, angefangen von der Vereinsgründung mit Mustersatzung bis hin zu Protokollen und vieles mehr.


 

 

 

 


Vereins KnowHow
Kurzbezeichnung Letzte Änderung Erscheinungsdatum Dateigröße Aufrufe
466.pdf 30.04.2024 324 kB 114
467.pdf 30.04.2024 370 kB 125
468.pdf 30.04.2024 310 kB 116
469.pdf 30.04.2024 326 kB 116
470.pdf 26.06.2024 325 kB 82
471.pdf 09.07.2024 509 kB 82
472.pdf 09.07.2024 326 kB 78
473.pdf 08.08.2024 325 kB 57